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Wann fahre ich frei?


 

Der Lehrlingsfreifahrausweis berechtigt zur Fahrt im OÖVV zwischen Wohnort und Lehrstelle.

 

Ich habe Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt, wenn ich folgende Voraussetzungen erfülle:

  • Ich lerne einen anerkannten Lehrberuf, mache eine Vorlehre oder nehme an einem  Jugendausbildungs-Programm teil.
  • Ich bin Praktikant/in bei einem Steuerberater oder einem Zahnarzt.
  • Ich benütze mindestens an 3 Tagen pro Woche ein öffentliches Verkehrsmittel
  • Ich bin unter 24 (Tag vor dem 24. Geburtstag)
  • Meine Eltern beziehen für mich Familienbeihilfe.

Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es keine Freifahrt. Beim zuständigen Finanzamt kann dafür Heimfahrbeihilfe beantragt werden.

Wie komme ich zum Freifahrausweis?


Der Freifahrausweis muss beantragt werden. Antragsformulare gibt es bei den Lehrherren oder beim Verkehrsunternehmen.

Auch wenn mehrere OÖVV-Verkehrsunternehmen benützt werden, genügt ein Antrag. Werden Bundesländergrenzen überschritten sind 2 Passfotos notwendig, da 2 Ausweise ausgestellt werden.

 

So geht’s:

1.  Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben.

2.  Zahlungsbeleg über den Selbstbehalt von € 19,60 pro Schuljahr und

3.  aktuelles Passfoto (2,5 x 3,5 cm, rückseitig mit dem Namen beschriftet) beilegen.

4.  Antrag bei einem beliebigen OÖVV-Verkehrsunternehmen abgeben.

vollständige Liste aller Verkehrsunternehmen

5.  Ausweis abholen.

 

Nicht-EU Bürger benötigen außerdem eine Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe.

 

Nur der Freifahrausweis berechtigt zur Freifahrt. Antrag und Zahlungsbeleg gelten nicht!

Lehrlingsausweis und Schulbesuch


Wenn sich Berufsschule und Lehrstelle am gleichen Standort befinden, gilt der Lehrlingsausweis auch für den Schulbesuch. Ist die Berufsschule an einem anderen Standort als die Lehrstelle, muss ich für die Freifahrt von und zur Schule zusätzlich einen Schülerfreifahrausweis beantragen und auch hierfür einen Selbstbehalt von € 19,60 pro Schuljahr bezahlen.

Wann wird mein Ausweis ungültig?


1.  Wenn eine der oben genannten Berechtigungsvoraussetzungen wegfällt, muss ich den Ausweis unverzüglich und unaufgefordert beim Aussteller zurückgegeben.

 

2.  Bei Wohnungs- oder Lehrstellenwechsel muss ein Ersatzantrag gestellt werden. Dieser kann unter www.ooevv.at heruntergeladen werden. Der Selbstbehalt gilt weiter, allerdings muss der Zahlungsbeleg vorgelegt werden.

 

3.  Bei Verlust muss ein neuer Ausweis (€ 7,40 für's Duplikat) beantragt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, wird der Vorgang dokumentiert.

 

Missbrauch oder unerlaubte Weiterverwendung des Freifahrausweises macht schadenersatzpflichtig!

Tipps zum Ausfüllen


1.  Wohnort: Es kann nur ein Wohnort bestimmt werden.

2.  Fahrtroute: Es gilt der kürzeste Weg zwischen Wohnort und Lehrstelle.

3.  Haltestellen und Linien: Es sind genaue Angaben nötig. Zur Haltestellensuche

 

Der Antrag muss vollständig, korrekt, lesbar und mit dokumentenechten Schreibgeräten ausgefüllt werden. Er gilt nur mit Original-Unterschriften.

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