Logo

Fahrkarten


  

ZONENPLAN


Wir sind gerne für Sie da

Der Verkehrsverbund

Die Verbundunternehmen

Das OÖVV-Kundencenter Linz

Kundencenter

Wir sind gerne für Sie da!

Volksgartenstraße 22, 4020 Linz
Tel: 0810/240810 (zum Ortstarif)
E-Mail: kundencenter@ooevv.at

Verkauf von Jahres- und Semesterkarten, Fahrplanauskunft, Preisauskunft

Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 07.00 - 13.00 Uhr

Unsere Servicestellen in der Region


MobiTipp PERG

Linzerstraße 2, 4320 Perg
Tel.: +43 (7262) 53 853
E-Mail: office@perg.mobitipp.at

MobiTipp GMUNDEN

Theatergasse 9, 4810 Gmunden
Tel.: +43(7612) 20 812-0
E-Mail: office@gmunden.mobitipp.at


MobiTipp STEYR

Bahnhofstraße 16, 4400 Steyr
Tel.: +43 (7252) 21 313-0
E-Mail: office@steyr.mobitipp.at
Fahrkartenverkauf, Fahrplanauskunft, Persönliche Fahrplanerstellung, Tarifberatung, ÖV-Trainingsangebot, Mobilitätsberatung, Ausstellung von Schüler-/Lehrlingsfreifahrtsausweisen

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Fahrkartenverkauf, Fahrplanauskunft, Persönliche Fahrplanerstellung, Tarifberatung, ÖV-Trainingsangebot, Mobilitätsberatung

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Fahrkartenverkauf, Fahrplanauskunft, Persönliche Fahrplanerstellung, Tarifberatung, ÖV-Trainingsangebot, Mobilitätsberatung, Verkauf von Stadtbus Steyr Fahrkarten

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Spezielle Fahrplanangebote



Wann fahre ich frei?


 

Der Lehrlingsfreifahrausweis berechtigt zur Fahrt im OÖVV zwischen Wohnort und Lehrstelle.

 

Ich habe Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt, wenn ich folgende Voraussetzungen erfülle:

 

  • Ich lerne einen anerkannten Lehrberuf, mache eine Vorlehre oder nehme an einem  Jugendausbildungs-Programm teil.
  • Ich bin Praktikant/in bei einem Steuerberater oder einem Zahnarzt.
  • Ich benütze mindestens an 3 Tagen pro Woche ein öffentliches Verkehrsunternehmen
  • Ich bin unter 26 (Tag vor dem 26. Geburtstag)
  • Meine Eltern beziehen für mich Familienbeihilfe.

Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es keine Freifahrt. Beim zuständigen Finanzamt kann dafür Heimfahrbeihilfe beantragt werden.


Wie komme ich zum Freifahrausweis?


Der Freifahrausweis muss beantragt werden. Antragsformulare gibt es bei den Lehrherren oder beim Verkehrsunternehmen.

Auch wenn mehrere OÖVV-Verkehrsunternehmen benützt werden, genügt ein Antrag. Werden Bundesländergrenzen überschritten sind 2 Passfotos notwendig, da 2 Ausweise ausgestellt werden.

 

So geht’s:

1.  Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben.

2.  Zahlungsbeleg über den Selbstbehalt von € 19,60 pro Schuljahr und

3.  aktuelles Passfoto (2,5 x 3,5 cm, rückseitig mit dem Namen beschriftet) beilegen.

4.  Antrag bei einem beliebigen OÖVV-Verkehrsunternehmen abgeben.

5.  Ausweis abholen.

 

Nicht-EU Bürger benötigen außerdem eine Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe.

 

Nur der Freifahrausweis berechtigt zur Freifahrt. Antrag und Zahlungsbeleg gelten nicht!


Gilt mein Lehrlingsausweis auch für den Schulbesuch?


Wenn sich Berufsschule und Lehrstelle am gleichen Standort befinden, gilt der Lehrlingsausweis auch für den Schulbesuch. Ist die Berufsschule an einem anderen Standort als die Lehrstelle, muss ich für die Freifahrt von und zur Schule zusätzlich einen Schülerfreifahrausweis beantragen und auch hierfür einen Selbstbehalt von € 19,60 pro Schuljahr bezahlen.


Wann wird mein Ausweis ungültig?


1.  Wenn eine der oben genannten Berechtigungsvoraussetzungen wegfällt, muss ich den Ausweis unverzüglich und unaufgefordert beim Aussteller zurückgegeben.

 

2.  Bei Wohnungs- oder Lehrstellenwechsel muss ein Ersatzantrag gestellt werden. Dieser kann unter www.ooevv.at heruntergeladen werden. Der Selbstbehalt gilt weiter, allerdings muss der Zahlungsbeleg vorgelegt werden.

 

3.  Bei Verlust muss ein neuer Ausweis (€ 7,40 für`s Duplikat) beantragt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, wird der Vorgang dokumentiert.

 

Missbrauch oder unerlaubte Weiterverwendung des Freifahrausweises macht schadenersatzpflichtig!


Tipps zum Ausfüllen


1.  Wohnort: Es kann nur ein Wohnort bestimmt werden.

2.  Fahrtroute: Es gilt der kürzeste Weg zwischen Wohnort und Lehrstelle.

3.  Haltestellen und Linien: Es sind genaue Angaben nötig.

 

Der Antrag muss vollständig, korrekt, lesbar und mit dokumentenechten Schreibgeräten ausgefüllt werden. Er gilt nur mit Original-Unterschriften.


Hier gibt's Infos und Ausweise


vollständige Liste aller Verkehrsunternehmen

 

Download Ersatzantrag

Es handelt sich hierbei um einen Ersatzantrag - daher die ID-Nummer vom Originalantrag eintragen, da er ansonsten keine Gültigkeit hat. Falls keine orginal ID-Nummer vorhanden ist, bitte Antrag beim Verkehrsunternehmen besorgen.


Wetter
OÖVV - Kursbuchbestellung
Kursbuch bestellen

Tipps & Links



Kundenzeitung Unterwegs
unterwegs