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Wann fahre ich frei?


 

Der Schülerfreifahrausweis berechtigt zur Fahrt im OÖVV zwischen Wohnort und Schulort.

 

Ich habe die Möglichkeit der Inanspruchnahmen der Schülerfreifahrt, wenn ich folgende Voraussetzungen erfülle:

  • Ich besuche eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht (Fahrt an mindestens 4 Schultagen pro Woche)
  • Ich bin zu Beginn des Schuljahres unter 24.
  • Meine Eltern beziehen für mich Familienbeihilfe.
  • Ich besuche eine anerkannte Berufsschule (min. 1 Tag über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag)

Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es keine Freifahrt. Beim zuständigen Finanzamt kann dafür Heimfahrbeihilfe beantragt werden.

Wie komme ich zum Freifahrausweis?


Der Freifahrausweis muss beantragt werden. Antragsformulare gibt es in der Schule und bei den Verkehrsunternehmen. Auch wenn mehrere OÖVV-Verkehrsunternehmen benützt werden, genügt ein Antrag. Werden Bundesländergrenzen überschritten sind 2 Passfotos notwendig, da 2 Ausweise ausgestellt werden.

 

So geht’s:

1.  Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben.

2.  Zahlungsbeleg über den Selbstbehalt von € 19,60 pro Schuljahr und

3.  aktuelles Passfoto (2,5 x 3,5 cm, rückseitig mit dem Namen beschriftet) beilegen.

4.  Antrag bei einem beliebigen OÖVV-Verkehrsunternehmen abgeben.

vollständige Liste aller Verkehrsunternehmen

5.  Ausweis abholen.

 

Nicht-EU Bürger benötigen außerdem eine Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe.

 

Nur der Freifahrausweis berechtigt zur Freifahrt. Antrag und Zahlungsbeleg gelten nicht!

Wann wird mein Ausweis ungültig?


1.  Wenn eine der oben genannten Berechtigungsvoraussetzungen wegfällt, muss ich den Ausweis unverzüglich und unaufgefordert beim Aussteller zurückgegeben.

 

2.  Bei Wohnungs- oder Schulwechsel muss ein Ersatzantrag gestellt werden. Dieser kann unter www.ooevv.at heruntergeladen werden. Der Selbstbehalt gilt weiter, allerdings muss der Zahlungsbeleg vorgelegt werden.

 

3.  Bei Verlust muss ein neuer Ausweis (€ 7,40 für's Duplikat) beantragt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, wird der Vorgang dokumentiert.

 

Missbrauch oder unerlaubte Weiterverwendung des Freifahrausweises macht schadenersatzpflichtig!

Tipps zum Ausfüllen


1.  Wohnort: Es kann nur ein Wohnort bestimmt werden.

2.  Fahrtroute: Es gilt der kürzeste Weg zwischen Wohnort und Schule.

3.  Haltestellen und Linien: Es sind genaue Angaben nötig. Zur Haltestellensuche

 

Der Antrag muss vollständig, korrekt, lesbar und mit dokumentenechten Schreibgeräten ausgefüllt werden. Er gilt nur mit Original-Unterschriften und Original-Schulsiegel.

Sicherer Schulweg


Damit Ihr Kind sicher vom Schulweg nach Hause kommt, eine Information vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).

 

Eine kleine Hilfe für Eltern, die ihre Vorbildwirkung wahrnehmen möchten, finden Sie hier.

 

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