Fahrkarten
Der Verkehrsverbund
Die Verbundunternehmen
Das OÖVV-Kundencenter Linz
Wir sind gerne für Sie da!
Volksgartenstraße 22, 4020 Linz
Tel: 0810/240810 (zum Ortstarif)
E-Mail: kundencenter@ooevv.at
Öffnungszeiten:
| Mo. - Do. | 08.30 - 12.30 Uhr |
| 13.00 - 17.00 Uhr | |
| Fr. | 07.00 - 13.00 Uhr |
Unsere Servicestellen in der Region
MobiTipp PERG
Linzerstraße 2, 4320 PergTel.: +43 (7262) 53 853
E-Mail: office@perg.mobitipp.at
MobiTipp GMUNDEN
Theatergasse 9, 4810 GmundenTel.: +43(7612) 20 812-0
E-Mail: office@gmunden.mobitipp.at
MobiTipp STEYR
Bahnhofstraße 16, 4400 SteyrTel.: +43 (7252) 21 313-0
E-Mail: office@steyr.mobitipp.at
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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und nach Vereinbarung
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Spezielle Fahrplanangebote
Wann fahre ich frei?
Der Schülerfreifahrausweis berechtigt zur Fahrt im OÖVV zwischen Wohnort und Schulort.
Ich habe Anspruch auf Schülerfreifahrt, wenn ich folgende Voraussetzungen erfülle:
- Ich besuche eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht (mindestens 4 Schultage pro Woche)
- Ich bin zu Beginn des Schuljahres unter 26.
- Meine Eltern beziehen für mich Familienbeihilfe.
- Ich besuche eine anerkannte Berufsschule (min. 1 Tag über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag)
Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es keine Freifahrt. Beim zuständigen Finanzamt kann dafür Heimfahrbeihilfe beantragt werden.
Wie komme ich zum Freifahrausweis?
Der Freifahrausweis muss beantragt werden. Antragsformulare gibt es in der Schule und bei den Verkehrsunternehmen. Auch wenn mehrere OÖVV-Verkehrsunternehmen benützt werden, genügt ein Antrag. Werden Bundesländergrenzen überschritten sind 2 Passfotos notwendig, da 2 Ausweise ausgestellt werden.
So geht’s:
1. Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben.
2. Zahlungsbeleg über den Selbstbehalt von € 19,60 pro Schuljahr und
3. aktuelles Passfoto (2,5 x 3,5 cm, rückseitig mit dem Namen beschriftet) beilegen.
4. Antrag bei einem beliebigen OÖVV-Verkehrsunternehmen abgeben.
5. Ausweis abholen.
Nicht-EU Bürger benötigen außerdem eine Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe.
Nur der Freifahrausweis berechtigt zur Freifahrt. Antrag und Zahlungsbeleg gelten nicht!
Wann wird mein Ausweis ungültig?
1. Wenn eine der oben genannten Berechtigungsvoraussetzungen wegfällt, muss ich den Ausweis unverzüglich und unaufgefordert beim Aussteller zurückgegeben.
2. Bei Wohnungs- oder Schulwechsel muss ein Ersatzantrag gestellt werden. Dieser kann unter www.ooevv.at heruntergeladen werden. Der Selbstbehalt gilt weiter, allerdings muss der Zahlungsbeleg vorgelegt werden.
3. Bei Verlust muss ein neuer Ausweis (€ 7,40 für`s Duplikat) beantragt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, wird der Vorgang dokumentiert.
Missbrauch oder unerlaubte Weiterverwendung des Freifahrausweises macht schadenersatzpflichtig!
Tipps zum Ausfüllen
1. Wohnort: Es kann nur ein Wohnort bestimmt werden.
2. Fahrtroute: Es gilt der kürzeste Weg zwischen Wohnort und Schule.
3. Haltestellen und Linien: Es sind genaue Angaben nötig. Infos auf www.ooevv.at - Stichwort Haltestellensuche
Der Antrag muss vollständig, korrekt, lesbar und mit dokumentenechten Schreibgeräten ausgefüllt werden. Er gilt nur mit Original-Unterschriften und Original-Schulsiegel.
Hier gibt's Infos und Ausweise
vollständige Liste aller Verkehrsunternehmen
Es handelt sich hierbei um einen Ersatzantrag - daher die ID-Nummer vom Originalantrag eintragen, da er ansonsten keine Gültigkeit hat. Falls keine orginal ID-Nummer vorhanden ist, bitte Antrag beim Verkehrsunternehmen besorgen.
Sicherer Schulweg
Damit Ihr Kind sicher vom Schulweg nach Hause kommt, eine Information vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).
Eine kleine Hilfe für Eltern, die ihre Vorbildwirkung wahrnehmen möchten, finden Sie hier.







