Fahrkarten
Ermäßigungen
Der OÖVV bietet faire Fahrpreise für alle OberösterreicherInnen.
Ermäßigungen laut Tarifbestimmungen für den OÖVV, gültig ab 01.01.2012
Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert. Je Begleitperson jedoch höchstens zwei Kinder. Jedes weitere Kind wird zum halben Fahrpreis befördert.
Folgende Fahrgäste erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsausweises ermäßigte Einzelfahrkarten und Tageskarten:
- Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
zahlen für Einzelfahr- und Tageskarten den halben Fahrpreis. Ein Ausweis, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht, ist vorzuweisen. - Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren
mit einem Ausweis, aus dem die Zugehörigkeit zur betreffenden Altersgruppe hervorgeht, wie 4youCard des Landes OÖ., ÖBB - VORTEILScard <26, ein Schüler- bzw. Lehrlingsfreifahrausweis oder ein amtlicher Lichtbildausweis erhalten den ermäßigten Fahrpreis. - Familien
mit der ÖBB-VORTEILScard „Familie“, der ÖBB-VORTEILScard „Classic Familie“ sowie der kombinierten ÖSTERREICHcard der ÖBB mit dem Zusatzaufdruck "VORTEILScard Familie" der ÖBB und der kombinierten Familienkarte des Landes OÖ mit dem Zusatzaufdruck "VORTEILScard Familie" der ÖBB. - Senioren
mit der ÖBB-VORTEILScard "Senior" oder der kombinierten ÖSTERREICHcard mit dem Zusatzaufdruck "VORTEILScard Senior" der ÖBB erhalten Einzelfahr- und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis. - Behinderte Fahrgäste
mit der ÖBB-VORTEILScard „Spezial“ oder der kombinierten ÖSTERREICHcard mit Zusatzaufdruck "VORTEILScard Spezial" der ÖBB zahlen für Einzel- und Tagesfahrkarten den halben Fahrpreis. - Schwerkriegsbeschädigte
mit der ÖBB-VORTEILScard "Spezial" mit dem Vermerk "Schwerkriegsbeschädigt" zahlen für Einzel- und Tagesfahrkarten den halben Fahrpreis. - Blinde
mit der ÖBB-VORTEILScard „Blinde" oder der kombinierten ÖSTERREICHcard mit dem Zusatzaufdruck "VORTEILScard Blinde" der ÖBB zahlen für Einzel- und Tagesfahrkarten den halben Fahrpreis. - Tiere
fahren unentgeltlich, sofern sie klein, ungefährlich und in geeigneten Behältnissen untergebracht sind. Für Hunde, die am Boden kurz an der Leine gehalten werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen, wird der halbe Fahrpreis berechnet. Entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde werden unentgeltlich und ohne Maulkorb mitbefördert.
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