Fahrkarten
Jahreskarte
Sie ist die Karte mit der großen Perspektive. Denn mit ihr fahren Sie an 12 aufeinander folgenden Monaten bequem zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone der gewählten Fahrtstrecke. Und das Beste daran: Sie zahlen nur den Preis von weniger als 10 Monatskarten!
Wo erhalten Sie die Jahreskarte
Fahrgastrechte
Entschädigung für Jahreskartenbesitzer
Mit dem Bundesgesetz vom 22. April 2010 BGBl. Nr.25/2010 wurden in Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 in Österreich neue gesetzliche Regelungen betreffend die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr erlassen. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die über eine namentlich auf ihre Person ausgestellte Jahreskarte verfügen, haben nach diesem Gesetz Anspruch auf Entschädigung, sofern auf den von ihnen verwendeten Eisenbahnstrecken während deren Geltungsdauer ihrer Jahreskarte wiederholt Zugverspätungen oder Zugausfälle auftreten. Inhaber von OÖVV – Jahreskarten, welche überwiegend Eisenbahnen benützen, gehören zum Kreis dieser Fahrgäste.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Oberösterreichischen Verkehrsverbund (ÖBB Personenverkehrs AG, Stern & Hafferl Verkehrs GmbH WESTbahn Management GmbH) haben zur Umsetzung des Gesetzes Entschädigungsregelungen getroffen und ihre Tarif- und Beförderungsbestimmungen entsprechend angepasst. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Homepages der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Für die Teilnahme am Verspätungsentschädigungsverfahren der Eisenbahnverkehrsunternehmen im OÖVV ist es aus datenschutztechnischen Gründen erforderlich, eine Erklärung über die Verwendung der in diesem Zusammenhang benötigten Kundendaten abzugeben. Erklärung download
Schlichtungsstelle für Bahnkunden
Die Schienen-Control ist eine staatliche Schlichtungsstelle, die sich für die Rechte der Bahnkunden einsetzt und ist Schlichter in Konfliktfällen ohne Gerichtsweg.
Unter http://www.schienencontrol.gv.at erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Schienen-Control Schlichtungsstelle. Außerdem können Sie online ein Beschwerdeformular ausfüllen und abschicken. Sie finden unter "Fahrgastrechte" die aktuellen Gesetze und Verordnungen, sowie die Verfahrensrichtlinien zu den Fahrgastrechten.
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